„Elchtest für die Atomindustrie“ 
Castor-Behälter auf dem Prüfstand – „Aktion Z“: Falsche Störfallberechnungen 
Das Bundesamt für Strahlenschutz wird die Unterlagen noch einmal überprüfen. Die Bürgerinitiative fordert einen Transportstopp. 

Von Ulrich Schlüter   

Rodenkirchen. Die Betreiber von Kernkraftwerken gingen schweren Zeiten entgegen, vermutet die Bürgerinitiative „Aktion Z“. In einer Fernsehsendung seien Fehler bei Störfallberechnungen für einen Castor-Behälter-Typ enthüllt worden, sagte jetzt Jürgen Janssen. Helga Rinsky von der Initiative bezeichnete diese Feststellung als „Elchtest für die Atomindustrie“. Die beiden Mitglieder der „Aktion Z“ führten aus, dass die Castoren, die zum Transport abgebrannter Brennelemente verwendet werden, keinen spezifischen Falltests unterzogen worden seien. Computeranimationen hätten „falsche Ergebnisse“ geliefert. Unabhängige Experten hätten zahlreiche Mängel aufgedeckt. Bei einem Fall aus drei Metern Höhe bekäme der Castor Risse, Radioaktivität trete aus, die Lagerhalle und die Umgebung würden laut Gutachten verstrahlt. 
Wie Jürgen Janssen und Helga Rinsky weiter mitteilten, wolle das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Störfallberechnungen noch einmal untersuchen lassen. Schließlich seien sie auch Teil der Genehmigung für Gorleben. „Wir fordern einen Transportstopp“, sagte Janssen. Zudem forderte er dazu auf, alle Ergebnisse zu überprüfen und zu veröffentlichen, um sie auch kritischen und unabhängigen Wissenschaftlern zugängig zu machen. Zudem sollten praktische Tests mit den entsprechenden Castoren vorgenommen werden. „Das Zwischenlager steht und fällt mit den Castoren“, betonte Jürgen Janssen. Wenn die Transporte gestoppt werden, könnten einige Kernkraftwerke Probleme bekommen.
Jeder Castor-Behälter, der mit Atommüll aus einer Wiederaufbereitungsanlage beladen ist, enthalte rund ein Fünftel der Radioaktivität, die in Tschernobyl 1986 ausgetreten sei, so Helga Rinsky. Im Zwischenlager des KKU könnten die Behälter nur mit Hilfe eines Krans gehandhabt werden. Beim Transport sei der Abstand zwischen Unterkante des Behälters und dem Betonboden zwar auf höchsten 25 Zentimeter begrenzt. Bei der Be- und Entladung des Transportfahrzeuges betrage die Absturzhöhe etwa drei Meter zum Betonboden.
Die „Aktion Z“ bereitet ein Treffen aller Zwischenlager-Initiativen vor. Ende 2003 sei die Genehmigung zur Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente für das KKU zu erwarten. 


Nordwest-Zeitung, 03. August 2002
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