Scheinverwertung reduzieren
Neue Verordnung zu gewerblichen Abfällen fördert Kalkulierbarkeit
Brake. Als Chance wertet Rainer Penning, Geschäftsführer der für die Abfallwirtschaft im Landkreis zuständigen GiB mbH die neue Gewerbeabfallverordnung der Bundesregierung: „Sie regelt, was alles zu den verwertbaren Abfällen gehört.“
Über die Zukunft der Abfallwirtschaft in der Wesermarsch, vor allem aber über neue Konzepte für gewerbliche Abfälle sprachen mit ihm Jochen Martens und Ernst Tannen sowie Hans-Otto Meyer-Ott und Jürgen Janssen als CDU- und Grünen-Vertreter des Abfallwirtschaftsausschusses des Kreistags. Und sie sahen sich in der Sortieranlage und Presse der GiB mbH in Brake um.
Deren Befürchtung, die Sortieranlage an der Otto-Hahn-Straße könne abgebaut werden, konnte Rainer Penning während des Besuchs zerstreuen. In der Tat hatte sich in der Vergangenheit die Menge der gewerblichen Abfälle zur Verwertung anders entwickelt als erwartet. Kalkuliert worden war eine jährliche Anlieferung von 20000 Tonnen mit einer Verwertungsquote von 60 bis 80 Prozent. Aber nur rund 3500 bis 4000 Tonnen gewerbliche Abfälle zur Verwertung, durchsetzt mit sehr viel Restmüll, landeten bei der GiB mbH, beschreibt Penning das Abfallverhalten: „Das macht jede Kalkulation unmöglich“. Die Leistung der Sortieranlage wurde schließlich in der geplanten Form nicht mehr benötigt.
Das Problem der Vergangenheit: die Ausführungsbestimmungen für die gesetzlichen Vorgaben fehlten und damit auch die Sanktionsmöglichkeiten. Das soll nun anders werden. Ziel ist es, „die riesige Menge der Scheinverwertung zu reduzieren“, so Penning. Werden die Gewerbeabfälle gemischt erfasst, müssen darin im dritten Jahr mindestens 85 Prozent Wertstoffe enthalten sein, so die Zielvorgabe. Die im November vom Bundeskabinett verabschiedete Gewerbeabfallverordnung, die ein halbes Jahr Übergangzeit beinhaltet und voraussichtlich zum 1. Januar 2003 umgesetzt werden muss, gibt der Kommune Kompetenzen zurück. „Wir mischen wieder mit“, freut sich Rainer Penning.
Nun sollen Projektgruppen gebildet werden, die Konzepte für den Umgang des kommunalen Entsorgungsträgers mit den gewerblichen Abfällen erarbeiten. Hans-Otto Meyer-Ott appelliert außerdem an die Betriebe, die Übergangsfrist zu nutzen, um sich innerhalb der Firma auf das Vorsortieren vorzubereiten.  ras

Kreiszeitung Wesermarsch, 17. Januar 2002
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